Artikel aus den "Vereinsnachrichten 2020"

2020 wird kein Mitgliedsbeitrag im MTV erhoben

 

Die im März 2020 wegen des Corona-Shutdowns abgesagte Mitgliederversammlung des MTV Nordstemmen wurde am 25.9.20 nachgeholt.

 

Der Vorstand brachte dort einen Antrag ein, der einen einmaligen Verzicht auf die Erhebung der regulären Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr 2020 vorsieht. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass coronabedingt das Sportangebot für die Mitglieder über mehrere Monate nicht zur Verfügung stand und dadurch die laufenden Kosten entsprechend niedriger ausfallen.

 

Außerdem kann der Verein auf Rücklagen aus den Vorjahren zurückgreifen. Der Antrag wurde von der Versammlung beschlossen. Somit wird für 2020 auf den Einzug der Mitgliedsbeiträge (im April und Oktober) verzichtet. Mitglieder, die ihren Beitrag selbst bereits überwiesen haben, bekommen diesen zurück.

 

Der Vorstand

 

 

Covid-19 und der MTV Nordstemmen

 

13. März 2020, ein Freitag an dem der MTV Nordstemmen seine Mitgliederversammlung geplant hatte. Doch dann kam alles anders! Im Februar war klar, dass die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hatte. Die Zahl der Infizierten stieg ständig. Exponentiell sagten die Experten. Anfang März gab es erste Einschränkungen des Publikumsverkehrs im öffentlichen Dienst. Weitere Verbote deuteten sich an. Das Ziel war Kontakte zu reduzieren.

 

Am 12. März sagte der Vorstand die geplante Mitgliederversammlung ab. Bereits am 13. März verschickte ich eine E-Mail an alle Mitarbeiter des MTV Nordstemmen. Der Tenor: Die Landesregierung schließt Kindergärten und Schulen, deshalb sehen wir uns gezwungen den Übungsbetrieb einzustellen. Die Einstellung desÜbungsbetriebs war erst einmal bis zum 19. April befristet. Bis zum Ende der Osterferien. Wir waren optimistisch, dass sich die Lage bis dahin etwas normalisieren würde. Weit gefehlt! Die Verordnungen: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2  der Landesregierung, kamen in kurzen Abständen und gaben genau vor was erlaubt, bzw. verboten war.  In der Zwischenzeit organisierte der LSB Niedersachsen bereits eine Umfrage um die finanzielle Belastung wg. Covid-19 für die Sportvereine zu ermitteln. Aufgrund unserer Rücklage, bzw. weil der MTV Nordstemmen wenig feste monatliche Kosten hat, war das für uns kein Problem. Im Gegenteil, durch den Ausfall der Übungsstunden verringerten sich unsere Ausgaben.

 

Dann kamen erste Äußerungen aus der Politik das Sport eingeschränkt wieder möglich sein soll. Und tatsächlich, mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 06.05.2020 war kontaktloser Sport im Freien, unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, wieder erlaubt. Das bedeutete für den MTV Nordstemmen: Joggen, Nordic-Walking und Sportabzeichen konnten wieder angeboten werden. Die Abnehmer des Sportabzeichens entschieden den weiteren Verlauf der Pandemie abzuwarten.

 

Nach den nächsten Lockerungen mit der Corona-Verordnung vom 25.05. traf sich der Vorstand mit den Übungsleitern, die Interesse hatten den Übungsbetrieb mit ihrer Gruppe wieder zu beginnen. Es galt die Regeln zu erklären und Konzepte für die Umsetzung zu entwickeln. Dazu gehörte unter anderem Material zu organisieren um die Hygieneregeln einzuhalten. Hilfestellung für die Konzepte leisteten der DOSB, bzw. die Fachverbände, die Handlungsanweisungen für ihre Sportarten zur Verfügung stellten. Die Übungsleiter für  Pilates, Stepp- Aerobic, Fit ins Wochenende usw. verlegten ihre Übungsstunden ins Freie. So begannen wir langsam den Übungsbetrieb wieder aufzunehmen. Die nächsten Schritte in einen "eingeschränkten Normalbetrieb" waren die Freigabe der Umkleideräume und Duschen Ende Juni und die Freigabe für Kontaktsport, mit beschränkter Personenzahl, Anfang Juli.

 

Dann kamen die Sommerferien und wir hofften auf eine weitere Normalisierung. Die Zahl der Infizierten war auf einem niedrigen Niveau. Als besondere Maßnahme erlaubte der Landkreis Hildesheim die Kreissporthallen kostenfrei in den Sommerferien zu nutzen. Nach den Sommerferien gab es wieder ein Treffen mit allen Übungs- und Abteilungsleitern um den Status quo zu besprechen. Noch einmal wurden alle auf die Hygiene- und Abstandsregeln eingeschworen.

 

Bei allen Absprachen ist eines wichtig: Die letzte Entscheidung mit dem Übungsbetrieb zu beginnen hatten und haben die Übungsleiter. Außerdem haben sie das Recht bzw. die Pflicht in ihren Übungsstunden die Regeln durchzusetzen! Leider ist es uns bis heute nicht gelungen auch für die jüngsten Vereinsmitglieder wieder ein Angebot zu bieten.

 

Jetzt beginnt eine Jahreszeit in der Sportangebote zurück in die Sporthallen verlegt werden. Dadurch muss teilweise die Anzahl der Teilnehmer in den Gruppen reduziert werden um die Abstandsregeln einzuhalten. Außerdem ist es wichtig die Sporthallen regelmäßig, möglichst auch während der Übungsstunde, zu lüften. Wir waren großer Hoffnung, dass der Verlauf der Pandemie weiter so positiv wie im Sommer bleibt. Heute wissen wir, - wir haben uns getäuscht. Die Zahlen gehen wieder nach oben. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten/tinnen der Länder, haben in einer Konferenz am 28.10.2020 einen „Lockdown light“ beschlossen. Die Verordnung tritt am 02. November 2020 in Kraft und wird voraussichtlich bis zum 30. November 2020 gelten.

Jürgen Falk


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