Kinder / Jugendliche (*1) 60 €
Erwachsene 105 €
Familien (*2) 210 €
Passive Mitglieder 30 €
Der Mitgliedsbeitrag wird in zwei halbjährlichen Raten eingezogen, jeweils im April und im Oktober.
(*1) Ab 18 Jahren ist ein Nachweis erforderlich, dass das Kind noch kindergeldberechtigt ist.
(*2) Ehepaare mit oder ohne Kinder. Bei Kindern ab 18 Jahren ist ein Nachweis erforderlich, dass das Kind noch kindergeldberechtigt ist.
Hier finden Sie eine kurze Information zur Umstellung des Beitragseinzugs vom früheren Einzugsermächtigungsverfahren auf das „SEPA‐Basis‐Lastschriftverfahren“, welches ab 01.02.2014 gesetzlich vorgeschrieben ist.